Bundesthing 2023
2. bis 5. November 2023
in Brakel (Nordrhein-Westfalen)
ca. 25 km östlich von Paderborn
Brakel
Heute eher eine unbekannte Kleinstadt war Brakel im Mittelalter ein bedeutender Handelsort und auch eine Hansestadt. Die von uns zu besuchenden Externsteine sind ca. 35 km entfernt.
Wir sind untergebracht in einer privat geführten Freizeitstätte, die sich vor allem dadurch auszeichnet, dass sie über eine große Zahl der begehrten Doppelzimmer verfügt. Aber auch größere Räume für Familien und Freundesgruppen sind vorhanden. Wir haben das Haus exklusiv für uns angemietet.
Das Programm
Donnerstag, 2. November
Ab 16:00 Uhr Anreise
18:00 – 20:00 Uhr: Abendessen
20:00 Uhr: Ausrufung des Thingfriedens
danach evtl. noch ein Vortrag, steht noch nicht fest
ansonsten: Geschichten an und neben dem Feuer
Freitag, 3. November
ab 8:00 Uhr: Frühstück
ab 10 Uhr: ganztägige Exkursion zu den Externsteinen, ein Blót findet dort auch statt
alternativ: Freizeit
18 bis 19:30 Uhr: Abendessen
ab 20 Uhr: derzeit noch offen, ansonsten Geschichten an und neben dem Feuer
Samstag, 4. November
ab 8:00 Uhr: Frühstück
ab 10 Uhr: noch offen
12 bis 13 Uhr: Mittagessen
13:30 bis 16:30 Uhr: MV
17 Uhr: Thing-Blót
18 bis 19:30 Uhr: Abendessen
ab 20 Uhr: derzeit noch offen, ansonsten Geschichten an und neben dem Feuer
Sonntag, 5. November
8:00 Uhr: Frühstück
9:30 Uhr: Aufhebung des Thingfriedens
Danach Abreise
Anmeldung
Ein separates PDF zur Anmeldung per Post gibt es diesmal nicht. Alternativ dazu eine Email mit allen erforderlichen Angaben an geschaeftsstelle@vfgh.de senden.
Preise
– ganzes Thing 135 € p.P.
(Soli-Preis 150 € / reduziert 120 €)
– Tagespreis 50 € p.P.
(Soli-Preis 55 € / reduziert 45 €)
Gäste:
– ganzes Thing 150 p.P. (Soli 160 €)
– Tagespreis 55 € p.P. (Soli 60 €)
Beinhaltet sind Unterkunft inkl. Bettwäsche, 3 Mahlzeiten pro Tag inkl. dazu gereichter Getränke.
Getränke außerhalb der Mahlzeiten werden separat nach Verbrauch abgerechnet.
Veranstaltungs-AGB
1) Anmeldungen gelten erst als verbindlich, wenn sie von uns bestätigt wurden und die geforderte Anzahlung von 50 % des Buchungspreises erbracht wurde.
2) Die Zahlung des Gesamtbetrages hat bis zum 05.10.2023 zu erfolgen.
3) Bei Stornierung von Buchungen bis zum 05.10.2023 sind keine Stornokosten fällig, bis dahin geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Bei der Stornierung von Buchungen bis zum 19.10.2023 sind 50 % des Buchungspreises als Ersatzleistung zu entrichten. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
4) Ab dem 20.10.2023 ist der Gesamtpreis der Buchung fällig und zu leisten, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme. Der VfGH behält sich vor, im Rahmen der Kulanz bei Stornierung aus wichtigen Gründen geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
5) Alle Korrespondenz zu Buchungen ist an die E-Mail-Adresse geschaeftsstelle@vfgh.de zu richten.