Wer an einer Mitgliedschaft im VfGH interessiert ist, hat vielfältige Möglichkeiten, uns theoretisch aber auch “live” kennenzulernen.
Das germanische Heidentum war in seiner Geschichte immer eine ethnische Religion, die innerhalb der germanischen Stämme durch Familientradition weitergegeben wurde und nie universale Ansprüche erhoben und versucht hat, andere Menschen zu “bekehren”. Dieser Tradition folgend betreibt der VfGH keine missionarische Mitgliederwerbung und will niemanden, der sich für ihn interessiert, übereilt an sich binden.
Die Vollmitgliedschaft beinhaltet die uneingeschränkten Mitglieds- und Stimmrechte im VfGH.
Dazu gehört neben dem Zugang zu allen Vereinsveranstaltungen und dem Bezug des RINGHORN auch der Zugang zu unserer Bibliothek und Mediathek.
Der Jahresbeitrag beträgt 60 EUR/Jahr für das Einzelmitglied bzw. 90 EUR/Jahr für die Familienmitgliedschaft.
Die Fördermitgliedschaft beinhaltet eingeschränkte Mitglieds- und Stimmrechte im VfGH. Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung bestehen nur zu wenigen wichtigen Themen, z.B. der Auflösung des Vereins.
Dazu gehört neben dem Zugang zu allen Vereinsveranstaltungen und dem Bezug des RINGHORN auch der Zugang zu unserer Bibliothek und Mediathek.
Der Jahresbeitrag beträgt ab 30 EUR/Jahr für das Einzelmitglied bzw. 45 EUR/Jahr für die Familienmitgliedschaft. Auf freiwilliger Basis kann auch ein höherer Beitrag zur Unterstützung der Vereinstätigkeit gezhalt werden.
Die Familienmitgliedschaft im VfGH bezieht sich auf die gemeinsame Haushaltsführung, nicht auf die Art der Beziehung. Sie gilt somit auch für Kinder.
Bei der Familienmitgliedschaft sind alle Personen ab 18 Mitglieder und verfügen nach der jeweiligen Art der Mitgliedschaft über volles bzw. eingeschränktes Stimmrecht.
Ringhorn sowie der vereinsinterne Schriftverkehr werden jedoch nur einmal an das sog. Hauptmitglied versendet.
Ein ermäßigter Jahresbeitrag kann beim Vorstand beantragt werden.
Die Beitragsreduzierung erfolgt für Schüler, Studenten und Menschen mit geringem Einkommen. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten, der nach jeweiligem Ermessen darüber entscheidet. Wir setzen hierbei auf Ehrlichkeit, eine Prüfung oder Anforderung von Bescheiden findet nicht statt. Die Anträge und Entscheidungen werden vertraulich behandelt.
Man kann auf unseren Webseiten reichlich Lesestoff finden, weiterhin gibt es im Bereich Downloads eine Broschüre über unsere inhaltlichen Grundlagen sowie die jeweils gültige Satzung und Beitragsordnung. Wer mehr lesen möchte, kann sich das “Buch zum Verein” kaufen:
Das Heilige Fest von unserem ehemaligen Ewart Fritz Steinbock.
Alle Veranstaltungen, sowohl des Gesamt-VfGH als auch der Untergliederungen, sind üblicherweise offen für Gäste und Interessierte, eine Anmeldung ist jedoch erwünscht. Die Mitwirkung in den Herden und Gruppen ist ebenfalls möglich, ohne gleich in den VfGH eintreten zu müssen. So kann man gut für sich herausfinden, ob man zu uns “passt”. Viele unserer Mitglieder haben diesen Weg gewählt.
Die Mitgliedschaft im VfGH kann hier online beantragt werden (derzeit nicht aktiv), alternativ dazu kann hier ein Mitgliedsantrag als PDF heruntergeladen und ausgefüllt werden.