Bundesthing 2026 des VfGH
30. April bis 3. Mai 2026
Kirkel / Saarland
Weitere Infos folgen in Kürze.
Anmeldung
Ein separates PDF zur Anmeldung per Post gibt es nicht. Alternativ dazu eine Email mit allen erforderlichen Angaben an nathalie@vfgh.de senden.
Das Programm
ist derzeit noch vorläufig. Es sind sowohl Ergänzungen als auch Änderungen möglich.
Donnerstag, 30. April
ab 16 Uhr: Ankommen
18 Uhr: Abendessen
20 Uhr: Ausrufen des Thingfriedens, dann Minni Trinken
Freitag, 1. Mai
7:30 bis 9:30 Uhr: Frühstück
10 Uhr bis 12 Uhr: noch offen
ab 14 Uhr: Mitgliederversammlung
17 Uhr: Thing-Blót
18:30 Uhr: Abendessen
20 Uhr: Mal schauen 😉
Samstag, 2. Mai
7:30 bis 9:30 Uhr: Frühstück mit Lunchpaket
ab 10 Uhr: ganztägiger Ausflug in den Europäischen Kulturpark Bliesbruck-Reinheim mit Führung (2 Stunden)
18 Uhr: Abendessen
20 Uhr: Noch offen
Sonntag, 3. Mai
7:30 bis 9:30 Uhr: Frühstück
Anschließend Aufhebung des Thingfriedens
Abreise
Preise
Mitglieder und Angehörige:
– Bundesthing 30. April. bis 3. Mai 130 € p.P.
(Soli-Preis 145 €, reduziert 120 €)
– Tagespreis 45 € p.P.
(Soli-Preis 50 €, reduziert 40 €)
Gäste:
– Bundesthing 30. April. bis 3. Mai 140 p.P.
(Soli-Preis 150 €, reduziert 130 €)
– Tagespreis 50 € p.P.
(Soli-Preis 55 €, reduziert 45 €)
Kinder bis 16 Jahre sind grundsätzlich frei. Wir finanzieren dies durch die Soli-Preise und Zuschüsse aus der Vereinskasse.
Beinhaltet sind Unterkunft inkl. Bettwäsche, 3 Mahlzeiten pro Tag inkl. dazu gereichter Getränke. Handtücher müssen selbst mitgebracht werden.
Getränke außerhalb der Mahlzeiten werden separat nach Verbrauch abgerechnet.
Das Mitbringen von Hunden ist möglich und kostet pauschal 8 € pro Hund unabhängig von der Buchungsdauer
Veranstaltungs-AGB
1) Anmeldungen gelten erst als verbindlich, wenn sie von uns bestätigt wurden und die geforderte Anzahlung von 50 % des Buchungspreises erbracht wurde.
2) Die Zahlung des Gesamtbetrages hat bis zum 20.04.2026 zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3) Bei Stornierung von Buchungen bis zum 10.04.2026 sind keine Stornokosten fällig, bis dahin geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet. Bei der Stornierung von Buchungen bis zum 24.04.2026 sind 50 % des Buchungspreises als Ersatzleistung zu entrichten. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
4) Ab dem 25.04.2026 ist der Gesamtpreis der Buchung fällig und zu leisten, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme. Der VfGH behält sich vor, im Rahmen der Kulanz bei Stornierung aus wichtigen Gründen geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
5) Alle Korrespondenz zu Buchungen ist an die E-Mail-Adresse nathalie@vfgh.de zu richten.