Verein für Germanisches Heidentum e.V. - VfGH

    Antrag auf Mitgliedschaft
    Bitte lies alle Texte sorgfältig und beachte die Hinweise zu den Angaben!
    Hinweis zum Datenschutz:
    Die hier im Formular eingegebenen Daten werden NICHT in einer Datenbank gespeichert! Sie werden ausschließlich per Email an die Geschäftsstelle des VfGH sowie an den Antragsteller übermittelt. Die erneute Bestätigung des Mitgliedsantrages durch Email (Double Opt-In) muss innerhalb von 2 Tagen erfolgen, sonst werden die Mails gelöscht. Solltet ihr nicht innerhalb weniger Minuten nach Absenden des Online-Antrags eine Mail erhalten, wendet euch bitte an geschaeftsstelle@vfgh.de.

    Hiermit beantrage ich als Haupt-Mitglied die Aufnahme in den Verein für Germanisches Heidentum e.V. (VfGH).

    Im Rahmen der Familienmitgliedschaft können Ehe- und Lebenspartner zu besonderen Konditionen als Mitglieder geführt werden, ebenso Kinder ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt leben. Schriftverkehr sowie die Zeitschrift Ringhorn werden jedoch nur an das Hauptmitglied einer Familienmitgliedschaft übersandt. Alle Personen in einer Familienmitgliedschaft haben jedoch jeweils alle Rechte und Pflichten, die aus der jeweiligen Art der Mitgliedschaft laut Satzung resultieren.

    Daten Hauptmitglied:









    Daten Familienmitglied:
    Als Familienmitglied soll unter gleicher Adresse geführt werden:





    Art der Mitgliedschaft (Vollmitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft)

    Vollmitglieder verfügen über alle satzungsmäßigen Rechte. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht, erhalten aber sämtlichen Schriftverkehr sowie die Zeitschrift Ringhorn.

    Von Mitgliedern mit niedrigem Einkommen kann beim Vorstand eine Beitragsminderung beantragt werden. Dieser Antrag wird vertraulich behandelt und hat nach Bestätigung durch den Vorstand keinerlei Auswirkungen auf Ausübung der Mitgliedschaft und die daraus resultierenden Rechte. Soll der Antrag gleich bei der Aufnahme berücksichtigt werden, bitte kurz auf einem separaten Blatt formulieren und zusammen mit dem Antrag einsenden.

    Bei Beginn der Mitgliedschaft wird der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr anteilig ab dem Monat des Eintritts erhoben. Ansonsten werden Mitgliedsbeiträge üblicherweise im Februar (bei jährlicher Zahlung) und August (bei halbjährlicher Zahlung) eines laufenden Jahres erhoben.

    Die Regel ist der Einzug per SEPA-Lastschrift. Es werden rechtzeitig Beitragsrechnungen mit dem Einzugsdatum versandt. Zahlung per Überweisung ist nur aufgrund begründeter und vom Vorstand bestätigter Sonderregelung zulässig. Soll ein solcher Antrag gleich bei der Aufnahme berücksichtigt werden, bitte kurz auf einem separaten Blatt formulieren und zusammen mit dem Antrag einsenden.

    Beitragszahlung

    Die Beiträge sollen per Lastschrift von folgendem Konto eingezogen werden. Das SEPA-Mandat wird nach Aufnahme schriftlich mitgeteilt.




    Hiermit erteile ich die Genehmigung zum Einzug der fälligen Mitgliedsbeiträge per SEPA-Lastschrift und wünsche

    Einverständniserklärung(en)
    Es muss allen drei Bereichen zugestimmt werden.

    Ich erkläre mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinsverwaltung des VfGH e.V. einverstanden. Die Daten werden ausschließlich durch den Vorstand bzw. von ihm beauftragten Personen eingesehen und bearbeitet, die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten. Eine Weitergabe erfolgt, mit Ausnahme des SEPA-Zahlungsverkehrs, weder an Dritte noch (ohne Genehmigung) an andere Mitglieder. Wir senden auch ausschließlich Emails und Briefe im Rahmen des ganz normalen Schriftverkehrs, keinerlei Werbung.

    Ich erkenne Satzung und Beitragsordnung des VfGH in der derzeit gültigen Form an. Satzung, Beitragsordnung, Wahlordnung und Geschäftsordnung des VfGH können auf unserer Homepage im Bereich „Downloads“ eingesehen oder heruntergeladen werden.

    Ich bin mir über die grundsätzliche Ausrichtung und Struktur des VfGH e.V. im Klaren und damit einverstanden. Diese drücken sich insbesondere in der Präambel sowie § 2 der Satzung (Zweck der Gemeinschaft) sowie der „Leitidee freies Heidentum“ aus (alles zu finden auf der Homepage im Bereich „Downloads“). Unser Welt- und Menschenbild ist positiv und offen und wir begrüßen alle, die sich zum germanischen Heidentum hingezogen fühlen. Wir glauben an eine Realität, die von unzähligen Wesen bevölkert ist, von Göttern, Ahnen, Landwichten, Riesen, Menschen und anderen Wesen, die alle miteinander existieren und untrennbar miteinander verbunden sind. Wir bekennen uns zum germanischen Heidentum als einem religiösen Konzept, das nichts und niemanden ausschließt und offen für alle ist, die sich dazu gerufen fühlen. Wir praktizieren ein friedvolles Miteinander, gegenseitigen Respekt, Offenheit und haben den Mut, allen den ihnen zustehenden Raum zu gewähren.

    Unterschrift

    Nach erfolgreichem Absenden des Antrags erhältst du eine Email, in der alle getätigten Angaben enthalten sind und auf die du antworten musst, damit dein Antrag wirksam wird.